Neu hier? Herzlich willkommen auf dem Rendite-mit-Recht-Blog!
Was Sie hier erwartet – und was nicht
Sie sind in vielerlei Munde und erfreuen sich in unserer Gesellschaft immer größerer Beliebtheit. Die Rede ist von Finanzblogs und Social-Media-Kanälen über wieder in Mode gekommene Themen wie Geld verdienen, anlegen oder auch sparen, insbesondere das sagenumwobene passive Einkommen liegt weltweit im Trend – und das zu Recht. Denn Hand aufs Herz, die Idee, seinen Lebensunterhalt durch passives Einkommen bestreiten zu können, ohne ständig aktiv dafür arbeiten zu müssen, klingt ziemlich verlockend, oder?
Doch um es gleich vorwegzunehmen: Dieser Finanzblog zielt nicht darauf ab, Ihnen ein wundersames System zu verkaufen, mit dem Sie über Nacht an viel Geld gelangen, von nun an ein passives Einkommen erzielen und Ihren wohlverdienten Ruhestand auf Mallorca – oder sonst wo – genießen können. Das wäre nicht nur unseriös, sondern würde auch nicht unserem professionellen Anspruch gerecht werden. Vielmehr steht die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen wie auch interessanten und unterhaltsamen Inhalten im Vordergrund, auf deren Grundlage Sie, liebe Leserinnen und Leser, ganz praktisch und auch monetär unmittelbar profitieren. Sehen Sie die Inhalte nicht als Aufforderung, sondern als Anregung, sich neuen Investmentideen zu öffnen, eigene Ideen zu entwickeln und sich zeitgleich von den standardisierten Finanzprodukten wegzubewegen, denn abseits davon liegen die wirklich atemberaubenden Renditechancen.
Das Herzstück des Blogs sind konservative als auch alternative, nicht standardisierte Anlageprodukte und Themen rund um Finanzen, Recht und Geldanlagen
Sie ist neben dem Auto des Deutschen liebstes Kind: Gemeint ist das Sparbuch. Lange Zeit waren Investitionsentscheidungen der privaten Haushalte in Deutschland von Sicherheitserwägungen und konservativem Anlageverhalten geprägt. Nichtsdestotrotz sind traditionelle Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen oder ETFs erfreulicherweise heutzutage vielen interessierten Privatanlegern ein Begriff und machen in der Regel sogar einen Großteil ihres Portfolios aus.
Damit ist der Grundstein für die Vermögensbildung gelegt und diese Menschen sind denjenigen, die ihr harterarbeitetes Geld auf dem Girokonto oder Sparbuch auf einen langen, tiefen Schlaf ohne nennenswerten Ertrag geschickt haben, meilenweit voraus. Allerdings verschließen immer noch zu viele Kapitalanleger die Augen vor risikoreicheren Kapitalanlagemöglichkeiten, weil sie einen möglichen Verlust befürchten. Infolgedessen entscheiden sie sich sicherheitshalber für sichere Verluste. Einen nicht unerheblichen Beitrag zu dieser wiederauflebenden Popularität der Finanzthemen dürfte den Neobrokern, wie beispielsweise Trade Republic, Scalable Capital & Co., zuzurechnen sein. Immerhin steigern sie durch gamification in finance das finanzielle Engagement auf spielerische Art und Weise – mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen versteht sich.
Aber auch Einzelaktien können durch ständige Berg- und Talfahrten ein hohes Risikopotential aufweisen, Anleihen dagegen bieten zumeist relativ niedrige Zinsen und sind somit als Inflationsschutz nur bedingt geeignet. Von der schleichenden Steuererhöhung durch kalte Progression möchten wir gar nicht erst reden. Zu den eingangs genannten Core-Anlagen gesellen sich auf der institutionellen Ebene vor allem noch Private Equity, Private Debt und Hedgefonds zum Anlagespektrum hinzu.
Sobald man aber durch die immerwährende Jagd nach dem optimalen Rendite-Risiko-Verhältnis und Kosten-Nutzen-Kalkulationen über den Tellerrand der Investmentwelt hinaus blickt, entdeckt man hoffentlich früher oder später, dass das Anlageuniversum noch unzählige Kapitalanlagemöglichkeiten abseits der klassischen Finanzprodukte bereithält. Sie stellen eine Alternative zu den klassischen Geldanlagen dar und werden daher auch als alternative Geld- bzw. Kapitalanlagen bezeichnet.
Jura trifft Finance: Wir besetzen eine Nische an der Schnittstelle zwischen Recht und Finanzwirtschaft
Dieser Legal-/Finanzblog will einen im deutschsprachigen Raum bisher unbestrittenen Weg einschlagen und eine eiserne Brücke zwischen den Bereichen Recht und Finanzen bauen und sich insbesondere – aber nicht ausschließlich – einer wie wir finden zu Unrecht wenig beachteten alternativen Anlageklasse, nämlich der Nischenanlageklasse der Prozessfinanzierung, widmen.
Die gewerbliche Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten hat zwar verschiedenartige Ausprägungen, bedeutet aber im engeren und klassischen Sinne, die Finanzierung von erfolgsversprechenden Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren mit dem Ziel, im Erfolgsfall an dem erstrittenen Prozesserlös zu partizipieren.
Thematisch werden neben der Prozessfinanzierung und einer dazugehörigen und im Aufbau befindlichen Fallsammlung aber auch Ratgeberbeiträge und Erfahrungsberichte zu Finanzprodukten und praktischen Kapitalanlagemöglichkeiten angeboten, die den Rechtsmarkt mittelbar oder unmittelbar betreffen. Angedacht sind Vorstellungen von innovativen Legal-Tech-Unternehmen, Start-ups, Trendthemen in der Rechtspraxis, wie die Digitalisierung der Justiz und der Einsatz von Sprachmodellen und künstlicher Intelligenz sowie die finanzielle Beteiligung an und die Finanzierung von Anwaltskanzleien.
In diesem Sinne: Viel Freude beim Genuss der hier zusammengetragenen Beiträge!
Wie kam die Idee für diesen Blog, für wen ist er gedacht und wie ist er geschrieben?
Anders als in deutschsprachigen Ländern ist die gewerbliche Prozessfinanzierung im angelsächsischen Raum deutlich verbreiteter und bekannter. Vielfach werden dort die Begriffe Litigation Funding, Litigation Financing, Third-Party Litigation Funding (TPLF), Litigation Finance und – umfassender – Legal Finance verwendet. Das Prinzip der Prozessfinanzierung ist nicht gänzlich neu und im Rechtsdienstleistungsmarkt relativ etabliert, denn immerhin wird diese in Deutschland seit 1998 erfolgreich praktiziert. Nichtsdestotrotz lässt die Bekanntheit dieses faszinierenden Finanzinstruments bisher zu wünschen übrig. Selbst erfahrene Anwälte nutzen die Prozessfinanzierung hierzulande längst noch nicht selbstverständlich, geschweige denn ist sie einem Großteil der Berater und Entscheider im Finanzdienstleistungssektor als Anlageklasse ein Begriff.
Nichtsdestotrotz ist eine zunehmende Popularität der Prozessfinanzierung wahrnehmbar, wenngleich die höhere Breitenwirkung aus Legal Tech und Inkasso-Prozessfinanzierung als Massengeschäft herrührt. Abgesehen davon war und ist die klassische Prozessfinanzierung im deutschsprachigen Raum aber noch immer ein Nischenprodukt mit relativ geringer Breitenwirkung.
Was mag das für Ursachen haben?
Zunächst einmal erfordert die Praxis der Prozessfinanzierung ein hohes Maß an juristischer Expertise und finanzwirtschaftliches Know-How. Ein Rechtsstreit weckt zumeist negative Assoziationen und stellt gerade für Verbraucher – im Gegensatz zu den repeat playern im Unternehmensverkehr – eher die Ausnahme als die Regel dar.
Eine vom Deutschen Anwaltverein im Oktober 2013 durchgeführte Umfrage unter 215 Anwälten zeigte, dass ihnen viele Aspekte der Prozessfinanzierung noch nicht hinreichend klar waren, zumal 24% der Befragten angegeben haben, ihren Mandanten bei Verfahren mit Streitwerten größter als 100.000 Euro nicht über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung zu informieren, schlicht weil man sich damit noch nicht eingehend beschäftigt habe. Nur 25% würden eine Prozessfinanzierung bei Fällen mit guten Erfolgsaussichten und gleichzeitig hohem wirtschaftlichen Risiko für den Mandanten empfehlen. Zum Zeitpunkt der Umfrage sahen außerdem 3 von 4 Anwälten die klaren Vorteile dieses Finanzinstruments, aber nur 1/3 der Befragten hatte jemals selbst eine Finanzierungsanfrage bei einem Prozessfinanzierer gestellt.
Seit der Umfrage ist natürlich einige Zeit verflogen, die Bekanntheit und allgemeine Informationslage für Nichtjuristen kontinuierlich gestiegen und der weltweite Markt für Investitionen in Prozessfinanzierung als auch die Nachfrage nach einer entsprechenden Finanzierung gestiegen. Was Qualität und Quantität der verfügbaren Informationen über die Prozessfinanzierung betrifft, so fällt doch auf, dass die meisten neueren Informationen mit Fallstudien und Daten über die Prozessfinanzierung ausschließlich auf den Webseiten professioneller Finanzierer zu finden sind.
Die Informationslage zu diesem Thema in der DACH-Region ist sehr fragmentarisch und auf breiter Ebene nicht tiefgründig, das heißt, dass – im Gegensatz zum angelsächsischen Raum – keine umfassende und in sich geschlossene Darstellung aus verschiedenen Blickwinkeln existiert, die die Belange aller Beteiligten an der Prozessfinanzierung abdeckt, sondern allenfalls einzelne Artikel und Beiträge aus der Feder von Autoren mit den unterschiedlichsten fachlichen Hintergründen zu speziellen Einzelfragen zu finden sind. Vielfach sind die Einzelheiten und die dahinterstehenden praktischen Abläufe und Entscheidungen selbst Anwälten wenig bekannt.
Juristische Monographien über die Thematik haben für Unkundige im günstigsten Fall wohl nur einen geringen praktischen Nutzen. Im Zweifel wird sich kein Anspruchsinhaber derartige wissenschaftliche Literatur zu Gemüte führen, um sich bestenfalls Grundwissen über die Prozessfinanzierung anzueignen. Denn dieses Grundwissen erwarten sie natürlich von ihren Anwälten. Selbst eine umfassende, systematische Darstellung für Praktiker ist auf dem deutschsprachigen Literaturmarkt nur bedingt erhältlich, wenngleich sich derzeit ein Praktikerhandbuch von einem renommierten Autorenkreis in Arbeit befindet, das für Anfang 2026 angekündigt wurde. Kürzlich erschien indes erfreulicherweise ein Handbuch für den österreichischen Prozessfinanzierungsmarkt von Alice Fremuth-Wolf. Das Handbuch greift unter anderem auch europäische Perspektiven der Prozessfinanzierung auf.
Der mandatierte Anwalt wird vielfach auch einfach keinen Einblick in die interne Arbeitsweise und die vollumfänglichen Finanzierungskriterien eines Prozessfinanzierers gehabt haben. Anders sieht dies natürlich aus, wenn die berufliche Laufbahn erste inhouse Expertise bei einem Prozessfinanzierer zugelassen hat. Dies dürfte indes eher eine Seltenheit sein, denn der Karrierestart abseits der klassischen juristischen Berufsfelder bei einem auf die gewerbliche Prozessfinanzierung spezialisierten Unternehmen scheint bisher (noch) nicht in Mode gekommen zu sein, was vermutlich auch damit zusammenhängt, dass kein besonderes Interesse an der gewerblichen Prozessfinanzierung während der juristischen Ausbildung heranreifen kann. Denn zumindest das Jurastudium in Deutschland begnügt sich aus eigener Erfahrung mit einigen, wenigen Sätzen über die gewerbliche Prozessfinanzierung am Rande der Vorlesung Zivilprozessrecht. Das ist insoweit nicht verwunderlich, weil dies schlicht nicht zum Pflichtfachprüfungsstoff der Ersten Juristischen Prüfung gehört. Die schier unüberwindbare Stoffmenge im Studium erschwert einen Blick über den (prüfungsrelevanten)-juristischen Tellerrand hinaus und erstickt die Motivation im Keim, sich mit den wirklich interessanten Themen in der Praxis zu beschäftigen.
Das erklärte Ziel – Prozessfinanzierung zu Glanz und Wirkung verhelfen
Prägnante, vor allem aber praxisrelevante, deutschsprachige Informationen und hochwertigen Content über die Prozessfinanzierung als eigenständige Anlageklasse durch die Brille eines Investors sucht man in der DACH-Region leider vergebens. Die Schaffung einer verlässlichen und tiefgründigen Informationsquelle über die rechtlichen Grundlagen und Entwicklungen in der Rechtsprechung, die allen Beteiligten – von Anwälten, Wirtschaftsjuristen, Unternehmensjuristen, Insolvenzverwaltern, (Schieds-)Richtern und Nichtjuristen bis hin zu Anspruchsinhabern und Investoren – von Nutzen ist, ist ein erklärtes Ziel dieses Legal-/Finanzblogs, kurz: Prozessfinanzierung salonfähig(er) machen, indem Inhalte auf eine Breitenwirkung abzielen, aber dennoch auf die jeweilige Interessengruppe zugeschnitten werden und dadurch das Thema einem breiteren Publikum zugänglich und greifbarer gemacht wird. Ziel ist es auch, Prozessfinanzierung jedem Interessierten in strukturierter, leicht verständlicher Form näher zu bringen. Dabei lassen sich die Beiträge grob in die drei Zielgruppen einteilen: (1.) Anspruchsinhaber, (2.) Anwälte und (3.) Investoren .
Braucht die Welt noch einen Legal- bzw. Finanzblog?
Eine durchaus berechtigte Frage – immerhin gibt es bereits Legal- und Finanzblogs wie Sand am Meer. Die Antwort ist recht einfach und lautet ganz klar: Ja! Denn Recht und Finanzwirtschaft sind dynamisch und unterliegen einem ständigen gesellschaftlichen und technologischen Wandel; die lebhafte Regulierungstätigkeit des europäischen Gesetzgebers tut ihr Übriges. Die Prozessfinanzierung selbst ist einerseits komplex und breitgefächert, andererseits wurde die Thematik so aus verschiedenen Blickwinkeln – soweit ersichtlich – noch auf keinem anderen Blog dergestalt behandelt. Durch das Blogformat lassen sich so auch aktuelle Entwicklungen – im Gegensatz zu Printmedien – ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung kostengünstig aufgreifen und implementieren. Ebenso sind Änderungen und Updates ohne erhöhten Aufwand möglich.
The beauty of simplicity
Die Sprache ist nicht nur für den Juristen das Mittel, um seine Gedanken zu äußern. Jegliche Ausführungen auf diesem Blog sollten aus sich heraus verständlich sein. Die juristischen Fragestellungen sind der Verständlichkeit halber nicht unter juristisch-wissenschaftlichen Aspekten dargestellt, sondern sollen ausdrücklich praktischen Anforderungen entsprechen. Und jedes Wort sollte zählen – was so banal klingt, fällt dennoch oftmals so schwer. Der Schreibstil dieses Blogs zielt darauf ab, keine Floskeln zu verwenden. Genau sagen, was gemeint ist. Ein Schreibstil ohne Umwege. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein rechtliches oder finanzwirtschaftliches Thema kompliziert ist. Allerdings muss es nicht durch komplizierte Wörter unnötig aufgeschwellt werden, wenn einfache Wörter genauso gut funktionieren. Dort wo es unumgänglich erscheint, werden aber auch wir nicht um etwas Fachjargon herumkommen.
Jeder Text vermittelt natürlich Informationen, aber die Kunst ist es, dem Leser von Blogtexten Freude und Vergnügen zu bereiten. Auch ein seriöses Thema kann in einem gewissen Rahmen unterhaltsam geschrieben sein. Besonders gilt dies für juristische und finanzwissenschaftliche Texte oder für Kanzlei-Blogs, wenn eine gewisse Breitenwirkung erzielt werden will. Sicherlich kein Geheimnis ist, dass Paragrafen in Blogtexten in aller Regel den Lesefluss stören. Daher verfrachten wir sie grundsätzlich in den zweckentfremdeten Fußnotenapparat. Der interessierte Leser kann dann dort bei Bedarf seine vertiefte Recherche beginnen. Ansonsten werden Paragrafen nur in den Fließtext aufgenommen, wenn sie dem Leser einen unmittelbaren Mehrwert versprechen – was jedoch selten der Fall sein dürfte. Wir nehmen beim Schreiben den kürzesten Weg von A nach B und sind bestrebt, keine Geheimsprache zu verwenden. Es sind der Inhalt und die sprachliche Präzision, die im Vordergrund stehen.
Wieso es sich nicht nur durch die Brille eines Anwalts lohnt, einen Blick auf den Rechtsmarkt zu werfen
Der Rechtsmarkt in Zahlen
Kurz und bündig: Marktvolumen für Rechtsdienstleistungen
Weltweit ca. 786,51 Mrd. US-Dollar Marktvolumen in 2024
Der weltweite Rechtsdienstleistungsmarkt hat in 2024 schätzungsweise eine Größe von 786,51 Mrd. US-Dollar und wird voraussichtlich bis 2029 ein Finanzvolumen von 981,08 Mrd. US-Dollar erreichen.
Allein in Deutschland 28,8 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2020
Im Jahr 2020 ist der seit 2008 anhaltende Aufwärtstrend der deutschen Rechtsberatungsbranche in Bezug auf den Umsatz zwar erstmals wieder etwas gesunken. Dennoch ist davon auszugehen, dass der Aufwärtstrend zukünftig weiterhin intakt bleibt.
Gerichtsverfahren sind teuer und die Kosten der Rechtsdurchsetzung können in ungeahnte Sphären aufsteigen
Der globale Markt für Prozessfinanzierung in Zahlen
Natürlich kann niemand die Zukunft durch die Glaskugel voraussagen. Aber Schätzungen zufolge bewegt sich das Investitionsvolumen für den globalen Prozessfinanzierungsmarkt zwischen 17,18 Mrd. US-Dollar im Jahr 2024 bis hin zu 37,09 Mrd. US-Dollar für das Jahr 2032 mit einer angenommenen durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 10,1% im Zeitraum von 2024 bis 2032. Für Ende 2036 wird auch vereinzelt prognostiziert, dass die Schwelle von 50,3 Mrd. US-Dollar durchbrochen werden könnte.
Fragen, Anregungen oder Ideen? – nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt auf.
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